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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11   

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https://dejure.org/2011,16331
LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11 (https://dejure.org/2011,16331)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11 (https://dejure.org/2011,16331)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 (https://dejure.org/2011,16331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstellenspruch zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts bei abweichender Regelung eines nachwirkenden Tarifvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstellenspruch zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts bei abweichender Regelung eines nachwirkenden Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    Die Aufnahme einer Regelung mit kollektivem Bezug in die Arbeitsverträge vermag jedoch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht auszuschließen (BAG, Beschluss vom 21.12.1982 - 1 ABR 14/81 - BAGE 41, 200 = AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 9 zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    2.1.2 Ein nach seinem Ablauf gemäß § 4 Abs. 5 TVG bloß noch nachwirkender Tarifvertrag stellt keine dem Mitbestimmungsrecht entgegenstehende tarifliche Regelung dar (BAG, Beschluss vom 24.02.1987 - 1 ABR 18/85 - BAGE 54, 191 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 21 zu B II 6 b der Gründe).
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    Das auch für Betriebsvereinbarungen geltende Günstigkeitsprinzip (dazu BAG, Beschluss vom 07.11.1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 46 zu C II 1 der Gründe) schützt allein die Arbeitnehmer und steht deshalb für sie günstigeren Regelungen in einer Betriebsvereinbarung nicht entgegen.
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil im Beschlussverfahren gem. § 2 Abs. 2 GKG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Kosten nicht erhoben werden (vgl. BAG, Beschluss vom 30.10.1972 - 1 ABR 7/71 - BAGE 24, 459 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 7 zu C der Gründe).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    Sie hat mit ihrem Spruch dem Zweck des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG Rechnung getragen (dazu BAG, Beschluss vom 17.10.1989 - 1 ABR 31/87 (B) - BAGE 63, 140 = AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 39 zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    2.1.4 Das Recht des Betriebsrats, bei einer Regelung über die Zeit der Auszahlung der Arbeitsentgelte mitzubestimmen, umfasst auch ein Initiativrecht (BAG, Beschluss vom 25.04.1989 - 1 ABR 91/87 - BAGE 62, 1 = AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 3 zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11
    2.1.3 Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hinsichtlich der Auszahlung der Arbeitsentgelte umfasst auch materielle Arbeitsbedingungen wie etwa eine Kostenerstattung bei bargeldloser Zahlung (dazu BAG, Beschluss vom 08.03.1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40 = AP BetrVG 1972 § 87 Auszahlung Nr. 1 zu II 2 der Gründe) und damit auch eine Bestimmung des Fälligkeitstermins.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12

    Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich Fälligkeit des Arbeitsentgelts -

    Zumindest hinsichtlich des Entgelts aufgrund Arbeits- und Tarifvertrags entfaltet § 3 Abs. 1 PflegeArbbV keine Sperrwirkung nach § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG (Anschluss an LArbG Berlin-Brandenburg 15.07.2011 - 6 TaBV 1027/11).(Rn.29).

    Im Übrigen hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf den in einem Parallelverfahren ergangenen und den Beteiligten bekannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 - die Wirksamkeit der durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommenen Betriebsvereinbarung bejaht.

    Er bezieht sich auf das arbeitsgerichtliche Urteil und die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011 (6 TaBV 1027/11).

    Damit ist keine Regelung für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf darüber hinausgehendes, gleich hohes oder niedrigeres Entgelt aufgrund Arbeits- oder Tarifvertrags getroffen worden (LAG Berlin Brandenburg 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 - NZA-RR 2011, 512 (513)).

    Die Auslegung der Fälligkeitsregelung in der PflegeArbbV steht außer Zweifel und ist deshalb nicht höchstrichterlich klärungsbedürftig (so bereits auch LAG Berlin Brandenburg 15. Juli 2011 - 6 TaBV 1027/11 - NZA-RR 2011, 512 (513)).

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